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Titel des Mustereintrages Rechtsgut
Die Beschreibung des Mustereintrages Rechtsgut.
Korrelation:
Das Feld Korrelation enthält Querverweise zu Rechtsgütern, die mit diesem Mustereintrag korrelieren, die aber als allgemeiner angesehen werden.
Unterteilung:
Das Feld Unterteilung enthält Querverweise zu Rechtsgütern, die mit diesem Mustereintrag korrelieren und die speziellere Rechtsgüter behandeln. (Verweise auf Normen und Probleme sind hier noch bis zur Verbesserung der Struktur möglich)
Erklärung und Quellen
Erklärung des Mustereintrages Rechtsgut. Hauptsächliche Quellen; Literatur, Historie, Grund der Forderung, Gesetze, Quellen, ...
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weitere Quellen
Meist Internetseiten, die zusätzliche Information bieten.
Anspruch auf Existenz
Der Existenzkampf der Individuen führt zu einem gesellschaftlichen Zusammenschluß. Dabei kommt es zu Spannungen innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsverbundes. Diese Spannungen nicht in Kämpfen und Kriegen abbauen zu müssen ist die Aufgabe des Rechtssystems.
Das Rechtssystem nimmt aus dieser Aufgabe der Regelung des Zusammenlebens im Sinne allgemein anerkannter Rechtsgüter seine Existenzberechtigung. Dabei sind Gleichbehandlung, Widerspruchsfreiheit und Vertrauenswürdigkeit unabdingbar. Es hat seine Existenzberechtigung verwirkt, wenn es gegen diese Grundlagen verstößt. Es provoziert damit den Rückfall auf die ungeregelte Ebene.
Der Kampf um die Existenz soll durch ein Regelwerk ergänzt werden, welches ihn minimiert. Krieg und Existenzkampf werden zunehmend in eine abstraktere Ebene verlagert. Dies ist ein natürlicher Prozeß. Es gilt diesen Prozeß zu beschleunigen und ein widerspruchsfreies und gleichbehandelndes Rechtssystem aufzubauen.
Die höchsten Rechtsgüter sollten aus diesem Ursprung des Rechtssystems direkt ableitbar sein und die oberste Ebene einer Hierarchie bilden. Diese Rechtsgüter der obersten Ebene sollten elementar sein, das heißt, sie sollen möglichst geringe Abhängigkeiten untereinander zeigen.
umfaßt:
Anspruch auf Nahrung
umfaßt:
Anspruch auf Unversehrtheit
umfaßt:
Anspruch auf Lebensraum
umfaßt:
Anspruch auf Selbstbestimmung
umfaßt:
Anspruch auf redliche Behandlung
umfaßt:
Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft
CTh20041116
Anspruch auf Nahrung
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320
Anspruch auf Unversehrtheit
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Anspruch auf Lebensraum
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Anspruch auf Selbstbestimmung
CTh20041010
Anspruch auf redliche Behandlung
Anlehnung an Treu und Glauben BGB
noch offen:
angemessene Rücksichtnahme
Schutz vor Willkür und Schikane
Vertrauen auf Rücksichtnahme
Vertrauen auf Kontinuität und Termintreue
Vertrauen auf geltende Sitten
Vertrauen auf Entgegenkommen der anderen Partei bei rechtmäßigem Verhalten
Vertrauen auf den Anschein
CTh20050402
Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Möglichkeit freier Meinungsäußerung
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Anspruch auf inneren Frieden
CTh20041011
Anspruch auf Leben
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 Artikel 3
CTh20041011
http://www.amnesty.de/
Selbstbestimmung über sein Leben
CTh20050321
Kontinuität des Verhaltens
Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404
Freier Zugang zu Information
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040821
http://www.odem.org/informationsfreiheit/erklaerung.html
Anspruch auf körperliche Unversehrtheit
CTh20041011
http://www.amnesty.de/
Anspruch auf äußeren Frieden
CTh20041011
Vertrauen auf Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens
Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404
Anspruch auf psychische Unversehrtheit
CTh20041011
http://www.amnesty.de/
Recht auf Religionsfreiheit
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Anmerkung
Im Gegenzug sollte von Religionen eine Toleranzerklärung verlangt werden. Dies wäre dem Frieden zuträglich.
CTh20050318
Verbot von Sklaverei, Leibeigenschaft und Ausbeutung
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Menschenhandel STGB181ff, STGB234ff
CTh20050321
Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 / Artikel 23
CTh20050323
Vertrauen auf rechtmäßiges Verhalten der anderen Partei
Jedermann vertraut darauf, daß ein anderer, eine Gruppe oder eine Behörde in Bezug auf einen Vertrag, eine Verhaltensweise, eine Gepflogenheit oder ähnlichem von ihm verlangtes Verhalten der aktuellen Rechtslage nicht zuwiderläuft.
korreliert:
Anspruch auf redliche Behandlung
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Anspruch auf Existenz
Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404
Anspruch auf informationelle Unversehrtheit
STGB201ff
CTh20040822
Schutz des Lebensraumes
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Anspruch auf Freizeit und Erholung
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 / Artikel 24
CTh20050401
Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050401
Vertrauen auf Äußerung bei abweichendem Willen
Jedermann vertraut darauf, daß ein anderer bei Änderung seines Willens in Bezug zu einem Vertrag, einer Verhaltensweise, einer Gepflogenheit oder ähnlichem dies zum Ausdruck bringt.
Ein Widerruf soll beispielsweise in derselben Weise bekannt gemacht werden, wie die ursprüngliche Veröffentlichung.
korreliert:
Anspruch auf redliche Behandlung
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Anspruch auf Existenz
Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404
Anspruch auf politische Mitgestaltung der Gemeinschaft
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Recht am eigenen Bild
CTh20041103
Schutz des Lebensumfeldes
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20041123
Anspruch auf Bildung
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320
Verbot von Folter
Artkel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050401
Anspruch auf Anerkennung seiner Erklärungen
BGB116ff beinhaltet Erklärungen zur Vertretung und Vollmacht
CTh20050401
Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems
CTh20041123
Schutz persönlicher Daten
Im Zuge der Gleichbehandlung von Gruppen gehören auch gesellschaftliche Daten, also Geschäftsgeheimnisse dazu.
UWG17-19, STGB201ff
offen:
Wahrung des Steuergeheimnisses
CTh20041123
Schutz des Lebensunterhaltes
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20041123
Zugang zu Information des Staatsapparates
CTh20050320
http://www.odem.org/informationsfreiheit/erklaerung.html
Anspruch auf Anerkennung seiner Verträge
unter anderem BGB145ff
offen:
Recht auf Durchsetzung von Vertragsbestandteilen durch die Gesellschaft
CTh20050401
Anspruch auf Mitgliedschaft in der Gemeinschaft
Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Schutz der Menschenwürde
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20041123
Schutz des Eigentums
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 Artikel 17
STGB242ff
vorgemerkt: Eigentum bei Dienstverhältnissen
CTh20041123
Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050402
Schutz der Kommunikation
nach GG10
CTh20050402
Anspruch auf einen offenliegenden, konsistenten und zeitrichtigen Rechtsraum
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Anspruch auf Schadensersatz
Ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz
CTh20050304
Schutz vor Diskriminierung
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320
Anspruch auf Wohnraum
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320
Versammlungsfreiheit
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 / Artikel 20
CTh20050321
Grundsätze der Vertragsgestaltung
Eine Salvatorische Klausel sollte überflüssig sein, da ein Fortbestehen eines Vertrages bei Entfall eines Paragraphen im Sinne beider Vertragspartner ist.
Sollte BGB139 einen Schutz gegen Tricks darstellen, so müßte eine Salvatorische Klausel verboten sein.
CTh20050403
Widerspruchsfreiheit des Rechtssystems
Diese Forderung ist ein wesentlicher Grund für die Existenz dieses Projektes.
Einheit von "gefühltem", geschriebenem und gesprochenem Recht.
CTh20041122
Schutz der Umwelt
CTh20041123
Anspruch auf Asyl
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, GG Artikel 16a
CTh20050320
Vereiningungs- und Organisationsfreiheit
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, GG Artikel 9
CTh20050321
Anspruch auf gleiche Anteile bei unklarer Rechtslage
eine sehr alte, allgemeine Auffassung
Anlehnung an BGB920, 984
CTh20050402
Anspruch auf freie und geheime Wahlen
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320
Schutz vor Verfolgung und Folter
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320
Rechtliche Gleichstellung von Individuen
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Niemand bezieht sich selbstverständlich auf Rasse, Geschlecht, Größe, Nasenlänge und so weiter.
CTh20050402
Schutz vor von der Gesellschaft als unseriös erkannten Geschäftspraktiken
AGBG
CTh20050403
Rechtliche Gleichstellung von Individuen und Gruppen
Die Einschränkung individueller Rechte aufgrund von Gruppeninteressen in einer Gesellschaft erhöht Spannungen und ist abzulehnen.
Individuen und Gruppen sind rechtlich gleichzustellen. Gleiches gilt für juristische Personen.
CTh20040822
Zugang zu politischen Ämtern
Anlehnung an GG33
CTh20050402
Schutz des geistigen Eigentums
CTh20050406
Anspruch auf schnelle Entscheidungen
CTh20050405
Schutz von Minderheiten
CTh20041011
Offenlegung aller Vertragsbestandteile und -bedingungen vor Vertragsschluß
Vorformulierte Klauseln sind in geeigneter Weise offenzulegen. AGBG
CTh20050403
Einheit von positiver und negativer Vertragsgegenstandseinschränkung
VERLG5.2.2
CTh20050403
Schutz der Individualrechte von Kindern
Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822
Rückabwicklung bei Vertragsauflösung
CTh20050403
Anspruch auf redliche Behandlung als fester Vertragsbestandteil
Bezüge auf Treu und Glauben im BGB existieren als Vertragsbedingungen im Gesetz vielfach und sind redundant. Besonders in dieser Hinsicht könnte die Struktur schlanker und klarer werden. VVG, GMBHG, HGB, ...
CTh20050406
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