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Titel des Mustereintrages Rechtsgut

Die Beschreibung des Mustereintrages Rechtsgut.

Korrelation: Das Feld Korrelation enthält Querverweise zu Rechtsgütern, die mit diesem Mustereintrag korrelieren, die aber als allgemeiner angesehen werden.

Unterteilung: Das Feld Unterteilung enthält Querverweise zu Rechtsgütern, die mit diesem Mustereintrag korrelieren und die speziellere Rechtsgüter behandeln. (Verweise auf Normen und Probleme sind hier noch bis zur Verbesserung der Struktur möglich)

Erklärung und Quellen
Erklärung des Mustereintrages Rechtsgut. Hauptsächliche Quellen; Literatur, Historie, Grund der Forderung, Gesetze, Quellen, ...
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Anspruch auf Existenz

Der Existenzkampf der Individuen führt zu einem gesellschaftlichen Zusammenschluß. Dabei kommt es zu Spannungen innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsverbundes. Diese Spannungen nicht in Kämpfen und Kriegen abbauen zu müssen ist die Aufgabe des Rechtssystems.
Das Rechtssystem nimmt aus dieser Aufgabe der Regelung des Zusammenlebens im Sinne allgemein anerkannter Rechtsgüter seine Existenzberechtigung. Dabei sind Gleichbehandlung, Widerspruchsfreiheit und Vertrauenswürdigkeit unabdingbar. Es hat seine Existenzberechtigung verwirkt, wenn es gegen diese Grundlagen verstößt. Es provoziert damit den Rückfall auf die ungeregelte Ebene.
Der Kampf um die Existenz soll durch ein Regelwerk ergänzt werden, welches ihn minimiert. Krieg und Existenzkampf werden zunehmend in eine abstraktere Ebene verlagert. Dies ist ein natürlicher Prozeß. Es gilt diesen Prozeß zu beschleunigen und ein widerspruchsfreies und gleichbehandelndes Rechtssystem aufzubauen.
Die höchsten Rechtsgüter sollten aus diesem Ursprung des Rechtssystems direkt ableitbar sein und die oberste Ebene einer Hierarchie bilden. Diese Rechtsgüter der obersten Ebene sollten elementar sein, das heißt, sie sollen möglichst geringe Abhängigkeiten untereinander zeigen.

umfaßt:  Anspruch auf Nahrung
umfaßt:  Anspruch auf Unversehrtheit
umfaßt:  Anspruch auf Lebensraum
umfaßt:  Anspruch auf Selbstbestimmung
umfaßt:  Anspruch auf redliche Behandlung
umfaßt:  Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft

CTh20041116

Anspruch auf Nahrung

Jeder Mensch beansprucht ausreichende Ernährung.

korreliert:  Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320

Anspruch auf Unversehrtheit

Sein Anspruch auf Unversehrtheit ist ein wesentlicher Grundanspruch jeden Indiviuums. Ein Rechtssystem muß diesem im Interesse einer friedlichen und funktionierenden Gemeinschaft Rechnung tragen.

korreliert:  Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf Leben
umfaßt:  Anspruch auf körperliche Unversehrtheit
umfaßt:  Anspruch auf psychische Unversehrtheit
umfaßt:  Anspruch auf informationelle Unversehrtheit

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Anspruch auf Lebensraum

Das Recht auf freie Wahl des Lebensraumes der Individuen ist eine wesentliche Grundlage für eine friedliche und funktionierende Gemeinschaft.

korreliert:  Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Möglichkeit freier Meinungsäußerung
umfaßt:  Freier Zugang zu Information
umfaßt:  Recht auf Religionsfreiheit
umfaßt:  Anspruch auf Freizeit und Erholung

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Anspruch auf Selbstbestimmung

Jedes Individuum bestimmt selbst über sein Leben, seine Gesundheit und seine Lebensumstände. Fremdeingriffe dürfen nur der Wiederherstellung dieser Selbstbestimmung dienen.

korreliert:  Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Selbstbestimmung über sein Leben
umfaßt:  Schutz der Individualrechte von Kindern
umfaßt:  Verbot von Sklaverei, Leibeigenschaft und Ausbeutung
umfaßt:  Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson

CTh20041010

Anspruch auf redliche Behandlung

Jedes Individuum beansprucht eine redliche Behandlung durch andere Individuen, Gruppen und die Gesellschaft. Es darf darauf vertrauen, daß dies auch geschieht. Nur so kann ein gegenseitiges Vertrauen entstehen.

korreliert:  Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Kontinuität des Verhaltens
umfaßt:  Vertrauen auf Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens
umfaßt:  Vertrauen auf rechtmäßiges Verhalten der anderen Partei
umfaßt:  Vertrauen auf Äußerung bei abweichendem Willen

Anlehnung an Treu und Glauben BGB
noch offen:
angemessene Rücksichtnahme
Schutz vor Willkür und Schikane
Vertrauen auf Rücksichtnahme
Vertrauen auf Kontinuität und Termintreue
Vertrauen auf geltende Sitten
Vertrauen auf Entgegenkommen der anderen Partei bei rechtmäßigem Verhalten
Vertrauen auf den Anschein
CTh20050402

Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft

Menschen können nur noch in einer Gesellschaft existieren. Der Erhaltung dieser Gesellschaft kommt ein hoher Stellenwert zu. Nur zu diesem Zweck dürfen Individualrechte eingeschränkt werden.

korreliert:  Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf inneren Frieden
umfaßt:  Anspruch auf äußeren Frieden
umfaßt:  Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum
umfaßt:  Schutz des Lebensraumes

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Möglichkeit freier Meinungsäußerung

Die Möglichkeiten freier Meinungsäußerung dürfen nicht eingeschränkt werden. Mißliebigen Äußerungen ist argumentativ zu begegnen.

korreliert:  Anspruch auf Lebensraum >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Anspruch auf inneren Frieden

Der Anspruch auf öffentlichen Frieden enthält die Abwendung von Bürgerkrieg.

korreliert:  Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf politische Mitgestaltung der Gemeinschaft
umfaßt:  Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems
umfaßt:  Anspruch auf Mitgliedschaft in der Gemeinschaft

CTh20041011

Anspruch auf Leben

Anspruch auf Leben

korreliert:  Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 Artikel 3
CTh20041011
http://www.amnesty.de/

Selbstbestimmung über sein Leben

korreliert:  Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

CTh20050321

Kontinuität des Verhaltens

Jeder vertraut darauf, daß von anderen, von Gruppen oder Behörden in Bezug auf einen Vertrag, eine Verhaltensweise, eine Gepflogenheit oder ähnlichem eine Kontinuität im Verhalten erfolgt.

korreliert:  Anspruch auf redliche Behandlung >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404

Freier Zugang zu Information

Für des Leben und eine funktionierende Gesellschaft ist der freie Zugang zu jeder Art Information essentiell.

korreliert:  Anspruch auf Lebensraum >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf Bildung
umfaßt:  Zugang zu Information des Staatsapparates
Norm:  Verbot der Vermarktung des Rechts
Norm:  Freiheit der Information

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040821
http://www.odem.org/informationsfreiheit/erklaerung.html

Anspruch auf körperliche Unversehrtheit

Anspruch auf körperliche Unversehrtheit

korreliert:  Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Verbot von Folter

CTh20041011
http://www.amnesty.de/

Anspruch auf äußeren Frieden

Die Gemeinschaft soll Krieg vorbeugen.

korreliert:  Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

CTh20041011

Vertrauen auf Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens

Jeder vertraut darauf, daß von anderen, von Gruppen oder Behörden in Bezug auf einen Vertrag, eine Verhaltensweise, eine Gepflogenheit oder ähnlichem von ihm verlangtes Verhalten zumutbar ist.

korreliert:  Anspruch auf redliche Behandlung >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404

Anspruch auf psychische Unversehrtheit

Anspruch auf psychische Unversehrtheit

korreliert:  Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

CTh20041011
http://www.amnesty.de/

Recht auf Religionsfreiheit

Niemand darf in Bezug auf seine religösen Überzeugungen eingeschränkt oder verfolgt werden.

korreliert:  Anspruch auf Lebensraum >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Anmerkung
Im Gegenzug sollte von Religionen eine Toleranzerklärung verlangt werden. Dies wäre dem Frieden zuträglich.
CTh20050318

Verbot von Sklaverei, Leibeigenschaft und Ausbeutung

Die Ausnutzung einer Zwangslage eines Individuums zu eigenem Vorteil soll untersagt sein.

korreliert:  Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Menschenhandel STGB181ff, STGB234ff
CTh20050321

Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum

Der Zusammenhalt einer Gemeinschaft hängt entscheidend von der Verteilung ihrer Reichtümer ab. Eine ständige Schieflage verträgt keine Gesellschaft.

korreliert:  Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 / Artikel 23
CTh20050323

Vertrauen auf rechtmäßiges Verhalten der anderen Partei

Jedermann vertraut darauf, daß ein anderer, eine Gruppe oder eine Behörde in Bezug auf einen Vertrag, eine Verhaltensweise, eine Gepflogenheit oder ähnlichem von ihm verlangtes Verhalten der aktuellen Rechtslage nicht zuwiderläuft.

korreliert:  Anspruch auf redliche Behandlung >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404

Anspruch auf informationelle Unversehrtheit

Der Schutz des Individuums vor Ausspähung seines Lebensbereiches ist eine wesentliche Grundlage für eine friedliche und funktionierende Gemeinschaft.

korreliert:  Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Recht am eigenen Bild
umfaßt:  Schutz persönlicher Daten
umfaßt:  Schutz der Menschenwürde
umfaßt:  Schutz der Kommunikation

STGB201ff
CTh20040822

Schutz des Lebensraumes

Das Individuum kann von der Gemeinschaft einen Schutz seines Lebensraumes und seines Eigentums verlangen.

korreliert:  Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Schutz des Lebensumfeldes
umfaßt:  Schutz des Lebensunterhaltes
umfaßt:  Schutz des Eigentums
umfaßt:  Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Anspruch auf Freizeit und Erholung

korreliert:  Anspruch auf Lebensraum >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 / Artikel 24
CTh20050401

Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson

Jedermann hat Recht auf Anerkennung als Rechtsperson.

korreliert:  Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf Anerkennung seiner Erklärungen
umfaßt:  Anspruch auf Anerkennung seiner Verträge

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050401

Vertrauen auf Äußerung bei abweichendem Willen

Jedermann vertraut darauf, daß ein anderer bei Änderung seines Willens in Bezug zu einem Vertrag, einer Verhaltensweise, einer Gepflogenheit oder ähnlichem dies zum Ausdruck bringt.
Ein Widerruf soll beispielsweise in derselben Weise bekannt gemacht werden, wie die ursprüngliche Veröffentlichung.

korreliert:  Anspruch auf redliche Behandlung >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an Treu und Glauben des BGB
CTh20050404

Anspruch auf politische Mitgestaltung der Gemeinschaft

Die Möglichkeiten des Individuums zur politischen Weiterentwicklung der Gemeinschaft dürfen nicht eingeschränkt werden.

korreliert:  Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Versammlungsfreiheit
umfaßt:  Vereiningungs- und Organisationsfreiheit
umfaßt:  Anspruch auf freie und geheime Wahlen
umfaßt:  Zugang zu politischen Ämtern

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild

korreliert:  Anspruch auf informationelle Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

CTh20041103

Schutz des Lebensumfeldes

korreliert:  Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf Wohnraum
umfaßt:  Schutz der Umwelt

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20041123

Anspruch auf Bildung

Jeder soll einen gerechten Anteil am Bildungssystem nehmen können.

korreliert:  Freier Zugang zu Information >> Anspruch auf Lebensraum >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320

Verbot von Folter

Niemand darf Folter oder grausamen Strafen unterworfen werden.

korreliert:  Anspruch auf körperliche Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

Artkel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050401

Anspruch auf Anerkennung seiner Erklärungen

Jedermann hat einen Anspruch auf Gültigkeit und Anerkennung der von ihm abgegebenen Erklärungen.

korreliert:  Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson >> Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

BGB116ff beinhaltet Erklärungen zur Vertretung und Vollmacht
CTh20050401

Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems

Ein Rechtssystem, welches der Erhaltung einer Gemeinschaft dient und kein Unterdrückungssystem sein soll benötigt Rückhalt in der Gemeinschaft.

korreliert:  Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf einen offenliegenden, konsistenten und zeitrichtigen Rechtsraum
umfaßt:  Widerspruchsfreiheit des Rechtssystems
umfaßt:  Rechtliche Gleichstellung von Individuen
umfaßt:  Rechtliche Gleichstellung von Individuen und Gruppen
umfaßt:  Anspruch auf schnelle Entscheidungen

CTh20041123

Schutz persönlicher Daten

Das Individuum hat einen Anspruch auf Schutz vor Ausspähung seines Lebensumfeldes.

korreliert:  Anspruch auf informationelle Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

Im Zuge der Gleichbehandlung von Gruppen gehören auch gesellschaftliche Daten, also Geschäftsgeheimnisse dazu.
UWG17-19, STGB201ff offen:
Wahrung des Steuergeheimnisses
CTh20041123

Schutz des Lebensunterhaltes

Jedes Individuum soll einen Anspruch auf die Möglichkeit haben, seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu bestreiten.

korreliert:  Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20041123

Zugang zu Information des Staatsapparates

Sämtliche vom Staatsapparat erarbeitete Information wurde von Bürgern bezahlt. Die Bürger haben ein Anrecht auf alle Information. Ausnahmen, die Sicherheitsinteressen betreffen müssen begründet werden.

korreliert:  Freier Zugang zu Information >> Anspruch auf Lebensraum >> Anspruch auf Existenz

CTh20050320
http://www.odem.org/informationsfreiheit/erklaerung.html

Anspruch auf Anerkennung seiner Verträge

Jedermann hat Anspruch auf Anerkennung der von ihm geschlossenen Verträge.

korreliert:  Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson >> Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Grundsätze der Vertragsgestaltung

unter anderem BGB145ff
offen:
Recht auf Durchsetzung von Vertragsbestandteilen durch die Gesellschaft
CTh20050401

Anspruch auf Mitgliedschaft in der Gemeinschaft

Jeder hat den Anspruch auf die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft. Niemand darf gegen seinen Willen aus einem Staat ausgeschlossen werden.

korreliert:  Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Schutz der Menschenwürde

korreliert:  Anspruch auf informationelle Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Schutz vor Diskriminierung
umfaßt:  Anspruch auf Asyl
umfaßt:  Schutz vor Verfolgung und Folter

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20041123

Schutz des Eigentums

Jeder Bürger kann von der Gesellschaft einen Schutz seines Eigentums verlangen.

korreliert:  Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Anspruch auf Schadensersatz
umfaßt:  Anspruch auf gleiche Anteile bei unklarer Rechtslage
umfaßt:  Schutz vor von der Gesellschaft als unseriös erkannten Geschäftspraktiken
umfaßt:  Schutz des geistigen Eigentums

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 Artikel 17
STGB242ff
vorgemerkt: Eigentum bei Dienstverhältnissen
CTh20041123

Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf

Jedermann hat einen Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Wird dieser untergraben, wird die Gemeinschaft in Frage gestellt und gefährdet.

korreliert:  Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050402

Schutz der Kommunikation

Der Schutz der Kommunikation bedeutet eine allgemeinere Form von Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.

korreliert:  Anspruch auf informationelle Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

nach GG10
CTh20050402

Anspruch auf einen offenliegenden, konsistenten und zeitrichtigen Rechtsraum

Es besteht ein Anspruch des Individuums auf einen widerspruchsfreien Rechtsraum. Es dürfen zur Beurteilung nur örtlich und zeitlich gültige, allgemein bekannte und offenliegende Regelungen in Betracht gezogen werden. Nur gesetzliche Regelungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind existent.

korreliert:  Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Norm:  Verbot der Vermarktung des Rechts

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Anspruch auf Schadensersatz

Wer durch einen anderen geschädigt wird hat Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

korreliert:  Schutz des Eigentums >> Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Norm:  Produkthaftung

Ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz
CTh20050304

Schutz vor Diskriminierung

korreliert:  Schutz der Menschenwürde >> Anspruch auf informationelle Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320

Anspruch auf Wohnraum

Jeder soll einen Anspruch auf einen angemessen Wohnraum haben.

korreliert:  Schutz des Lebensumfeldes >> Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320

Versammlungsfreiheit

Die Möglichkeiten zu friedlichen Versammlungen dürfen nicht eingeschränkt werden.

korreliert:  Anspruch auf politische Mitgestaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 / Artikel 20
CTh20050321

Grundsätze der Vertragsgestaltung

Der Sinn eines Vertrages ist Ausgewogenheit. Die Vertragsfreiheit soll nicht zu einer einseitigen Übervorteilung einer Seite führen. Was im Vertrag nicht geregelt ist, das folgt allgemein anerkannten Grundsätzen.

korreliert:  Anspruch auf Anerkennung seiner Verträge >> Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson >> Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Einheit von positiver und negativer Vertragsgegenstandseinschränkung
umfaßt:  Rückabwicklung bei Vertragsauflösung
umfaßt:  Anspruch auf redliche Behandlung als fester Vertragsbestandteil

Eine Salvatorische Klausel sollte überflüssig sein, da ein Fortbestehen eines Vertrages bei Entfall eines Paragraphen im Sinne beider Vertragspartner ist.
Sollte BGB139 einen Schutz gegen Tricks darstellen, so müßte eine Salvatorische Klausel verboten sein.

CTh20050403

Widerspruchsfreiheit des Rechtssystems

Eine Grundanforderung an ein Rechtssystem ist die seiner Widerspruchsfreiheit. Das System muß logisch aufgebaut und widerspruchsfrei sein.

korreliert:  Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Diese Forderung ist ein wesentlicher Grund für die Existenz dieses Projektes.
Einheit von "gefühltem", geschriebenem und gesprochenem Recht.
CTh20041122

Schutz der Umwelt

korreliert:  Schutz des Lebensumfeldes >> Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

CTh20041123

Anspruch auf Asyl

Da die grundlegenden Menschenrechte noch nicht in allen Staaten gesichert werden können soll den betroffenen Menschen ein Asylrecht zukommen. Es ist auch eine Frage der Menschenwürde, mit benachteiligten Mitmenschen solidarisch zu sein.

korreliert:  Schutz der Menschenwürde >> Anspruch auf informationelle Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, GG Artikel 16a
CTh20050320

Vereiningungs- und Organisationsfreiheit

Die Möglichkeiten der Bürger, sich zu organisieren darf nicht eingeschränkt werden.

korreliert:  Anspruch auf politische Mitgestaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, GG Artikel 9
CTh20050321

Anspruch auf gleiche Anteile bei unklarer Rechtslage

Ist eine Eigentumslage unklar, so soll der nicht klärbare Teil zu gleichen Anteilen auf die Parteien aufgeteilt werden.

korreliert:  Schutz des Eigentums >> Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

eine sehr alte, allgemeine Auffassung Anlehnung an BGB920, 984
CTh20050402

Anspruch auf freie und geheime Wahlen

Die Praxis staatlichen Handelns zeigt, daß nur demokratische Systeme die grundlegenden Menschenrechte sichern. Diese sind momentan nur in freien und geheimen Wahlen zu erhalten.

korreliert:  Anspruch auf politische Mitgestaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320

Schutz vor Verfolgung und Folter

korreliert:  Schutz der Menschenwürde >> Anspruch auf informationelle Unversehrtheit >> Anspruch auf Unversehrtheit >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20050320

Rechtliche Gleichstellung von Individuen

Niemand darf gegenüber anderen rechtlich benachteiligt oder bevorzugt werden. Die rechtliche Gleichstellung aller Individuen ist eine wesentliche Grundlage für eine friedliche und funktionierende Gemeinschaft.

korreliert:  Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Problem:  Verletzung des Rechtsgutes der Gleichberechtigung durch die Wehrpflicht

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Niemand bezieht sich selbstverständlich auf Rasse, Geschlecht, Größe, Nasenlänge und so weiter.
CTh20050402

Schutz vor von der Gesellschaft als unseriös erkannten Geschäftspraktiken

Vertragsfreiheit schließt einen umfassenden Schutz vor eigenen Fehlern aus. Es kann nur einen mäßigen Schutz vor allgemein als unseriös geltenden Praktiken geben. Verträge und vorformulierte Standards sollen für beide Parteien ausgeglichen sein.

korreliert:  Schutz des Eigentums >> Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Offenlegung aller Vertragsbestandteile und -bedingungen vor Vertragsschluß

AGBG
CTh20050403

Rechtliche Gleichstellung von Individuen und Gruppen

Die rechtliche Gleichstellung aller Individuen ist eine wesentliche Grundlage für eine friedliche und funktionierende Gemeinschaft. Nur eine Gleichbehandlung von Individuen und Gruppen in einer Gesellschaft durch ein Rechtssystem kann das Vertrauen in dieses festigen.

korreliert:  Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

umfaßt:  Schutz von Minderheiten
umfaßt:  Schutz der Individualrechte von Kindern

Die Einschränkung individueller Rechte aufgrund von Gruppeninteressen in einer Gesellschaft erhöht Spannungen und ist abzulehnen.
Individuen und Gruppen sind rechtlich gleichzustellen. Gleiches gilt für juristische Personen.
CTh20040822

Zugang zu politischen Ämtern

Jedermann soll Zugang zu politischen Ämtern haben, ungeachtet seiner Person, seiner Rasse, ...

korreliert:  Anspruch auf politische Mitgestaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an GG33
CTh20050402

Schutz des geistigen Eigentums

Das Individuum darf von der Gesellschaft einen Schutz seiner geistigen Schöpfungen gegen fremde, nicht autorisierte Ausbeutung erwarten.

korreliert:  Schutz des Eigentums >> Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

CTh20050406

Anspruch auf schnelle Entscheidungen

Die Gesellschaft hat für ein funktionierendes Rechtssystem zu sorgen, welches akzeptable Ergebnisse in zumutbarer Zeit liefert.

korreliert:  Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

CTh20050405

Schutz von Minderheiten

Schutz von Minderheiten

korreliert:  Rechtliche Gleichstellung von Individuen und Gruppen >> Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

CTh20041011

Offenlegung aller Vertragsbestandteile und -bedingungen vor Vertragsschluß

Die Gültigkeit eines Vertrages verlangt die Offenlegung aller Klausen, Bedingungen, Einschränkungen und indirekten Folgen bei Vertragsschluß. Nur so kann der Sinn, Zweck und Ausgeglichenheit eines Vertrages im Nachhinein beurteilt werden. Dies kann bei Streitigkeiten notwendig werden.

korreliert:  Schutz vor von der Gesellschaft als unseriös erkannten Geschäftspraktiken >> Schutz des Eigentums >> Schutz des Lebensraumes >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Vorformulierte Klauseln sind in geeigneter Weise offenzulegen. AGBG
CTh20050403

Einheit von positiver und negativer Vertragsgegenstandseinschränkung

Schränkt ein Vertragspartner einen Vertragsgegenstand für den Vertragspartner negativ ein, so hat er im Erfolgsfall des anderen seinen eigenen Erfolg beschnitten.

korreliert:  Grundsätze der Vertragsgestaltung >> Anspruch auf Anerkennung seiner Verträge >> Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson >> Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

VERLG5.2.2
CTh20050403

Schutz der Individualrechte von Kindern

Die Rechte von Kindern werden von den Eltern wahrgenommen. Eine Einschränkung durch die Gemeinschaft ist nur zur Wahrung der Individualrechte der Kinder zulässig, so daß weitergehende Interessen der Gemeinschaft oder anderer Individuen ausgeschlossen sind.

korreliert:  Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz
korreliert:  Rechtliche Gleichstellung von Individuen und Gruppen >> Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
CTh20040822

Rückabwicklung bei Vertragsauflösung

Bei Vertragsauflösung wird rückabgewickelt, wenn es nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde, das heißt, auf den Zustand vor Vertragsschluß zurückgesetzt:
1. Rückgabe aller Leistungen, Dokumente und Werte.
2. Berechnung und Auszahlung aller abgearbeiteten und nicht rückgebbaren Leistungen.


korreliert:  Grundsätze der Vertragsgestaltung >> Anspruch auf Anerkennung seiner Verträge >> Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson >> Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

CTh20050403

Anspruch auf redliche Behandlung als fester Vertragsbestandteil

Der Anspruch auf redliche Behandlung ist als fester Vertragsbestandteil nicht ausschließbar.

korreliert:  Grundsätze der Vertragsgestaltung >> Anspruch auf Anerkennung seiner Verträge >> Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson >> Anspruch auf Selbstbestimmung >> Anspruch auf Existenz

Bezüge auf Treu und Glauben im BGB existieren als Vertragsbedingungen im Gesetz vielfach und sind redundant. Besonders in dieser Hinsicht könnte die Struktur schlanker und klarer werden. VVG, GMBHG, HGB, ...
CTh20050406


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