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Titel des Mustereintrages Problem

Beschreibung

Korrelation

Erklärungen, Quellenverweise
AutorDatum
optional weitere Quellen

Uneinheitlichkeit von Berechnungsverfahren

Die Berechnung von Einkommen weicht in steuerlicher und sozialgesetzlicher Hinsicht voneinander ab. Das schafft unsinnige Probleme und erhöht den Verwaltungsaufwand unnötig.

CTh20040815

Exempel in der Rechtsprechung

Abschreckungsurteile sind Willkürurteile. Sie orientieren sich nicht an dem der Gesellschaft wirklich entstandenen Schaden und sind Ausdruck von Rechtsmißbrauch.

CTh20040815

Verzerrung des Marktes durch Subventionen

Subventionen, die dauernd garantiert werden, verzerren den Markt und orientieren die Gesellschaft falsch. Sie sind Ursache für Verschwendung gesellschaftlichen Vermögens.

CTh20041024

Uneinheitlichkeit in der Rechtsprechung

Uneinheitliche Rechtsprechung zerstört das Vertrauen der Bürger und untergräbt die Rechtssicherheit.

Die Freiheit der Rechtsprechung darf nicht zu hoch bewertet werden. Die Rechtssicherheit darf darunter nicht leiden.
CTh20050331

Verweigerung der eigenen Aussage

Wer bei Polizei oder STA eine Anzeige oder Aussage macht, dem wird das Ergebnis in Schriftform verweigert. Das widerspricht allgemeinem Rechtsgefühl und ist abzustellen.

CTh20050402

Protektionismus in Gesetzen

Gesetze sind leider nicht frei von Protektionismus und Lobbyismus. Dies unterwandert den Rechtsgedanken und schadet dem Gesetzeswerk als Ganzem.
Das Gesetz ist von solchen Festschreibungen zu befreien.

Rechtsberatungsgesetz; Schornsteinfegergesetz; Steuerberatergesetz; Meisterzwang, Friedhofsgesetz, ...
Solche Regelungen laufen der freien Marktwirtschaft zuwider.
CTh20050403

Klagemöglichkeit nur in eigener Sache

Nur wer von einem Problem betroffen ist kann in dieser Sache klagen. Dies scheint in erster Näherung sinnvoll zu sein. Es bremst aber eine Weiterentwicklung der Gesetze, da eine Gesetzeslage oft erst mit Auftreten eines geeigneten Falles geklärt werden kann. Da die Kalkulationen der Parteien und Interessenvertretungen sogar dahin gehen, einzubeziehen, wo der Fall auftritt, um ihn vor einem nach ihrer Meinung nach geeigneten Gericht austragen zu können, wie dies in letzter Zeit in Bezug auf Internetstreitigkeiten zu beobachten war, scheint dies so nicht mehr akzeptabel.

CTH20050403

Bereicherung und übertriebene Prozeßkosten bei Abmahnungen

Die Abmahnpraxis geriet teilweise außer Kontrolle. Sie nahm Formen an, die, das kann man dem Gesetzgeber wohl unterstellen, so nicht beabsichtigt war.

Ein meines Erachtens sehr wirksamer Lösungsvorschlag wäre, daß die erste Abmahnung immer auf Kosten des Abmahnenden zu erfolgen hat. Man kann davon ausgehen, daß es sich in den meisten Fällen um ein Versehen und keine Absicht handelt. Ein Hinweis, daß Rechte verletzt werden, kann mit geringen Kosten erfolgen.
CTh20050405

Ungleiche Behandlung von Gläubigern im Konkursfall

Derzeitige Praxis ist es, im Konkursfall Gläubiger ungleich zu behandeln. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsgefühl eklatant und ist abzustellen.

CTh2050405

Verletzung des Rechtsgutes der Gleichberechtigung durch die Wehrpflicht

Die Wehrpflicht verletzt die Gleichbehandlung eklatant. Diese Verletzung ist sogar vom Verfassungsgericht abgesegnet. Die Ausweitung der Wehrfähigkeit auf Frauen verringert die Verletzung nicht, sondern verstärkt sie.

korreliert:  Rechtliche Gleichstellung von Individuen >> Vertrauenswürdigkeit des Rechtssystems >> Anspruch auf inneren Frieden >> Anspruch auf Erhaltung der Gemeinschaft >> Anspruch auf Existenz

CTh20050403


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