rechtsquellen
Titel des Mustereintrages Problem
Beschreibung
Korrelation
Erklärungen, Quellenverweise
AutorDatum
optional weitere Quellen
Uneinheitlichkeit von Berechnungsverfahren
Die Berechnung von Einkommen weicht in steuerlicher und sozialgesetzlicher Hinsicht voneinander ab. Das schafft unsinnige Probleme und erhöht den Verwaltungsaufwand unnötig.
CTh20040815
Exempel in der Rechtsprechung
Abschreckungsurteile sind Willkürurteile. Sie orientieren sich nicht an dem der Gesellschaft wirklich entstandenen Schaden und sind Ausdruck von Rechtsmißbrauch.
CTh20040815
Verzerrung des Marktes durch Subventionen
Subventionen, die dauernd garantiert werden, verzerren den Markt und orientieren die Gesellschaft falsch. Sie sind Ursache für Verschwendung gesellschaftlichen Vermögens.
CTh20041024
Uneinheitlichkeit in der Rechtsprechung
Uneinheitliche Rechtsprechung zerstört das Vertrauen der Bürger und untergräbt die Rechtssicherheit.
Die Freiheit der Rechtsprechung darf nicht zu hoch bewertet werden. Die Rechtssicherheit darf darunter nicht leiden.
CTh20050331
Verweigerung der eigenen Aussage
Wer bei Polizei oder STA eine Anzeige oder Aussage macht, dem wird das Ergebnis in Schriftform verweigert. Das widerspricht allgemeinem Rechtsgefühl und ist abzustellen.
CTh20050402
Protektionismus in Gesetzen
Gesetze sind leider nicht frei von Protektionismus und Lobbyismus. Dies unterwandert den Rechtsgedanken und schadet dem Gesetzeswerk als Ganzem.
Das Gesetz ist von solchen Festschreibungen zu befreien.
Rechtsberatungsgesetz; Schornsteinfegergesetz; Steuerberatergesetz; Meisterzwang, Friedhofsgesetz, ...
Solche Regelungen laufen der freien Marktwirtschaft zuwider.
CTh20050403
Klagemöglichkeit nur in eigener Sache
Nur wer von einem Problem betroffen ist kann in dieser Sache klagen. Dies scheint in erster Näherung sinnvoll zu sein. Es bremst aber eine Weiterentwicklung der Gesetze, da eine Gesetzeslage oft erst mit Auftreten eines geeigneten Falles geklärt werden kann. Da die Kalkulationen der Parteien und Interessenvertretungen sogar dahin gehen, einzubeziehen, wo der Fall auftritt, um ihn vor einem nach ihrer Meinung nach geeigneten Gericht austragen zu können, wie dies in letzter Zeit in Bezug auf Internetstreitigkeiten zu beobachten war, scheint dies so nicht mehr akzeptabel.
CTH20050403
Bereicherung und übertriebene Prozeßkosten bei Abmahnungen
Die Abmahnpraxis geriet teilweise außer Kontrolle. Sie nahm Formen an, die, das kann man dem Gesetzgeber wohl unterstellen, so nicht beabsichtigt war.
Ein meines Erachtens sehr wirksamer Lösungsvorschlag wäre, daß die erste Abmahnung immer auf Kosten des Abmahnenden zu erfolgen hat. Man kann davon ausgehen, daß es sich in den meisten Fällen um ein Versehen und keine Absicht handelt. Ein Hinweis, daß Rechte verletzt werden, kann mit geringen Kosten erfolgen.
CTh20050405
Ungleiche Behandlung von Gläubigern im Konkursfall
Derzeitige Praxis ist es, im Konkursfall Gläubiger ungleich zu behandeln. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsgefühl eklatant und ist abzustellen.
CTh2050405
Verletzung des Rechtsgutes der Gleichberechtigung durch die Wehrpflicht
CTh20050403
rechtsquellen